Schaden melden

Gefahr im Verzug? Bei Feuer, auslaufendem Wasser oder Einbruch zuerst Notruf 112/110 bzw. einen Notdienst verständigen und Schaden mindern – danach hier melden.
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Bis zu 5 Dateien, je max. 6 MB – JPG, PNG, HEIC oder PDF.

Ihre Angaben werden ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Schadenmeldung verwendet und nicht an Dritte weitergegeben (außer an den zuständigen Versicherer zur Regulierung). Hochgeladene Dateien werden nur per E-Mail übermittelt, nicht auf dem Server gespeichert.

Checklisten je Schadenart

Sturm- / Hagelschaden
  • Genaues Schadendatum (Sturm ist i. d. R. ab Windstärke 8 versichert).
  • Aussagekräftige Fotos: Detail- und Gesamtansicht, möglichst bei Tageslicht.
  • Umfang und Ort der Schäden am Gebäude und/oder am Hausrat.
  • Kostenvoranschlag oder Rechnung mit Schadenursache, aufgeschlüsselt nach Material und Lohn.
  • Anschaffungsbelege beschädigter Gegenstände (sonst: Hersteller, Typ, Anschaffungspreis und -jahr).
  • Beschädigte Teile bis zur endgültigen Regulierung aufbewahren.
Leitungswasserschaden
  • Wo tritt/trat das Wasser aus? Welche Leitung (Zu-/Ableitung, Heizung)?
  • Ist das Wasser abgestellt und die Ursache gefunden bzw. behoben?
  • Welche Räume und Bauteile sind betroffen (Wände, Böden, Decken, Hausrat)?
  • Fotos der Austrittsstelle und der durchnässten Bereiche.
  • Wurde ein Leckortungs- oder Trocknungsdienst beauftragt? (Belege/Kostenvoranschlag)
  • Betroffenen Hausrat mit Belegen auflisten; beschädigte Teile aufbewahren.
Feuer- / Brandschaden
  • War die Feuerwehr im Einsatz? Falls ja, Einsatzbericht bereithalten.
  • Ist die Brandursache bekannt?
  • Welche Räume oder Gebäudeteile sind betroffen?
  • Brandstelle möglichst unverändert lassen und sichern.
  • Fotos vom gesamten Schadenbild.
  • Liste der beschädigten/vernichteten Gegenstände mit Belegen.
Elementarschaden (Überschwemmung, Starkregen, Rückstau u. a.)
  • Ursache: Überschwemmung, Starkregen, Rückstau oder Schneedruck?
  • Betroffene Bereiche und – falls bekannt – der Wasserstand.
  • Fotos während und nach dem Ereignis.
  • Ist eine Rückstausicherung vorhanden?
  • Beschädigten Hausrat mit Belegen; Kostenvoranschlag für Trocknung/Reparatur.
Hausrat / Einbruch-Diebstahl
  • Bei Einbruch/Diebstahl sofort die Polizei verständigen – Anzeige erstatten und Aktenzeichen notieren.
  • Stehlgutliste: entwendete Gegenstände mit Anschaffungspreis, -jahr und Belegen.
  • Fotos der Einbruchspuren und beschädigter Sachen.
  • Anschaffungsbelege bzw. Angaben zu Hersteller, Typ und Wert.
Privathaftpflicht (Sie haben jemandem einen Schaden zugefügt)
  • Genauer Hergang: Was ist passiert?
  • Wer wurde geschädigt (Name, Kontakt)? Personen- oder Sachschaden?
  • Wichtig: kein Schuldanerkenntnis abgeben und nichts selbst bezahlen.
  • Schriftliche Forderungen des Geschädigten unbearbeitet an mich weiterleiten.
  • Fotos vom Schaden; ggf. Zeugen benennen.

Bitte beachten Sie einen ggf. vereinbarten Selbstbehalt (siehe Versicherungsschein). Die endgültige Höhe der Kostenübernahme kann der Versicherer erst nach Eingang aller Unterlagen prüfen.